Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung wird für Infektionen infolge von Hautverletzungen durch Tiere auf die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“ verwiesen, die für die Beurteilung dieser Fälle maßgeblich ist.
Für Infektionen infolge von Hautverletzungen durch Tiere gilt die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es infolge einer Hautverletzung durch ein Tier zu einer Infektion kommt, wird die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“ angewendet. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dieser Klausel.
Häufige Fragen
Welche Regelung gilt bei Infektionen nach einer Hautverletzung durch ein Tier?
Hierfür gilt die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Wo finde ich die Einzelheiten zu tierbedingten Infektionen?
Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus der Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“. Die konkreten Details hängen vom jeweiligen Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023