Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung zählen auch Ertrinken, Ersticken sowie Gesundheitsschädigungen durch Erfrieren zum versicherten Unfallereignis. Ebenso erfasst sind unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug, sodass diese besonderen Situationen als Unfallereignis gelten.
Als Unfallereignis gelten auch:
- Ertrinken
- Gesundheitsschädigungen durch Erfrieren
- unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug
- Ersticken
Was bedeutet das konkret?
Neben dem allgemeinen Unfallbegriff werden hier weitere Situationen ausdrücklich als Unfallereignis anerkannt. Dazu gehören Ertrinken, Ersticken, Gesundheitsschädigungen durch Erfrieren sowie ein unfreiwillig erlittener Entzug von Flüssigkeit, Nahrung und Sauerstoff. Damit sind auch diese Fälle vom Versicherungsschutz umfasst.
Häufige Fragen
Gilt Ertrinken als Unfallereignis?
Ja, Ertrinken gilt ausdrücklich als Unfallereignis.
Ist Erfrieren mitversichert?
Gesundheitsschädigungen durch Erfrieren gelten als Unfallereignis und sind damit erfasst.
Zählt ein Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug zum Unfallereignis?
Ja, sofern er unfreiwillig erlitten wird, gilt er als Unfallereignis.
Ist Ersticken als Unfallereignis anerkannt?
Ja, Ersticken gilt ebenfalls als Unfallereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023