Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt ein Unfallereignis auch dann noch als plötzlich, wenn die versicherte Person den schädlichen Einwirkungen über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. Damit wird der Begriff der Plötzlichkeit auf einen kurzen zusammenhängenden Zeitabschnitt ausgedehnt.
Ein Unfallereignis gilt auch dann noch als plötzlich, wenn die versicherte Person den schädlichen Einwirkungen innerhalb eines Zeitabschnittes von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
Was bedeutet das konkret?
Die Voraussetzung der Plötzlichkeit ist nicht nur bei einem Ereignis erfüllt, das schlagartig eintritt. Auch wenn die versicherte Person den schädlichen Einwirkungen über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war, wird dies noch als plötzlich angesehen.
Häufige Fragen
Muss ein Unfallereignis schlagartig passieren, um als plötzlich zu gelten?
Nein. Ein Unfallereignis gilt auch dann noch als plötzlich, wenn die versicherte Person den schädlichen Einwirkungen innerhalb eines Zeitabschnittes von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
Wie lange darf die schädliche Einwirkung dauern, damit sie noch als plötzlich zählt?
Sie darf sich über einen Zeitabschnitt von bis zu 7 Tagen erstrecken.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023