Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt eine Vergiftung durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe auch dann als „plötzlich", wenn die versicherte Person den Einwirkungen über einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen oder über mehrere Stunden hinweg ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben dabei ausgeschlossen, und den Nachweis der Ursache muss die versicherte Person selbst erbringen.
Abweichend von den zugrunde liegenden Unfallbedingungen der GVO gilt bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe der Begriff der Plötzlichkeit auch dann als erfüllt, wenn die versicherte Person den Einwirkungen ausgesetzt war:
- innerhalb eines Zeitabschnittes von bis zu 7 Tagen, oder
- mehrere Stunden lang.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben jedoch ausgeschlossen.
Den Nachweis der Ursache der Gesundheitsschädigung durch diese Stoffe hat die versicherte Person zu erbringen.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall eine plötzliche Einwirkung voraus. Bei Vergiftungen durch ausströmende Gase gilt diese Voraussetzung hier auch dann als erfüllt, wenn die versicherte Person den Gasen über mehrere Stunden oder über bis zu sieben Tage hinweg ausgesetzt war. Ausgenommen bleiben allerdings Berufs- und Gewerbekrankheiten. Die versicherte Person muss zudem selbst nachweisen, dass die Gesundheitsschädigung durch diese Stoffe verursacht wurde.
Häufige Fragen
Gilt eine Gasvergiftung auch dann als plötzlich, wenn sie sich über mehrere Tage entwickelt hat?
Ja. Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende gasförmige Stoffe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch angenommen, wenn die versicherte Person den Einwirkungen bis zu 7 Tage oder mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Sind Berufs- und Gewerbekrankheiten hierbei mitversichert?
Nein, Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
Wer muss nachweisen, dass die Gase die Gesundheitsschädigung verursacht haben?
Den Nachweis der Ursache der Gesundheitsschädigung durch diese Stoffe hat die versicherte Person selbst zu erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023