Freizeitfahrten mit Gokarts sind in der Unfallversicherung der GVO Versicherung mitversichert, wenn ein Kartcenter die Fahrzeuge auf einer In- oder Outdoorbahn zur Verfügung stellt und die Fahrten reinen Freizeitcharakter haben. Nicht abgedeckt sind dagegen Kartveranstaltungen mit sportlichem Bezug, etwa organisiert durch Sportverbände oder als Teil einer Kartserie.
Freizeitfahrten mit Gokarts gelten als mitversichert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Gokarts werden von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt.
- Die Fahrten finden auf In- oder Outdoorbahnen statt.
- Die Fahrten weisen reinen Freizeitcharakter auf.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn die Fahrtveranstaltungen:
- von Sportverbänden organisiert werden,
- einer Kartserie angehören oder
- dem Kartsport zuzurechnen sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer in seiner Freizeit in einem Kartcenter mit einem dort bereitgestellten Gokart auf einer Innen- oder Außenbahn fährt, ist über die Unfallversicherung geschützt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine reine Freizeitaktivität handelt. Sobald die Fahrt einen sportlichen Charakter bekommt – etwa als Wettbewerb eines Sportverbands, im Rahmen einer Kartserie oder als Kartsport – greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Ist eine Gokart-Fahrt im Kartcenter über die Unfallversicherung abgesichert?
Ja, Freizeitfahrten mit Gokarts sind mitversichert, wenn das Kartcenter die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, die Fahrt auf einer In- oder Outdoorbahn stattfindet und reinen Freizeitcharakter hat.
Wann besteht kein Versicherungsschutz bei Kartfahrten?
Kein Schutz besteht, wenn die Fahrtveranstaltungen von Sportverbänden organisiert werden, einer Kartserie angehören oder dem Kartsport zuzurechnen sind.
Spielt es eine Rolle, ob die Kartbahn drinnen oder draußen liegt?
Nein, versichert sind Fahrten sowohl auf Indoor- als auch auf Outdoorbahnen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023