Bei der GVO Versicherung im Bereich Unfall besteht Versicherungsschutz auch für Unfälle, die sich bei bestimmten Fahrveranstaltungen ereignen – nämlich bei Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten sowie das Sicherheitstraining.
Unfälle bei Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt, sind mitversichert. Dazu gehören:
- Sternfahrten
- Zuverlässigkeitsfahrten
- Orientierungsfahrten
- Sicherheitstraining
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Unfälle, die bei bestimmten Fahrveranstaltungen passieren. Gemeint sind Fahrten, bei denen eine Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht werden soll. Konkret zählen dazu Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten sowie das Sicherheitstraining.
Häufige Fragen
Sind Unfälle bei einer Orientierungsfahrt vom Schutz umfasst?
Ja, Unfälle bei Orientierungsfahrten sind mitversichert, wenn es dabei auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei einem Sicherheitstraining?
Ja, Unfälle bei einem Sicherheitstraining sind ausdrücklich mitversichert.
Welche Fahrveranstaltungen sind konkret eingeschlossen?
Mitversichert sind Unfälle bei Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt: Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten sowie Sicherheitstraining.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023