Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung zählt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs als Unfallereignis und ist damit wie ein Unfall abgedeckt.
Als Unfallereignis gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstiches.
Was bedeutet das konkret?
Ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich wird hier ausdrücklich einem Unfallereignis gleichgestellt. Erleidet eine versicherte Person eine solche Gesundheitsschädigung, gilt sie somit als Unfall im Sinne dieser Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja, das Erleiden eines Sonnenbrandes gilt hier ausdrücklich als Unfallereignis.
Ist auch ein Sonnenstich mitversichert?
Ja, auch das Erleiden eines Sonnenstiches wird als Unfallereignis behandelt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023