Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung wird die vereinbarte Übergangsleistung ausgezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall drei Monate lang ununterbrochen um mindestens 50 % beeinträchtigt bleibt. Sind zusätzlich die Voraussetzungen der Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfüllt, wird die Übergangsleistung sofort fällig und erhöht die Sofortleistung.
Die vereinbarte Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich drei Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 % aufgrund des Unfalles beeinträchtigt ist.
Die Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird sofort fällig, sofern die Bedingungen für die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfüllt sind. Sie erhöht dann die Sofortleistung für Schwerverletzungen, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit über drei Monate hinweg durchgehend um mindestens die Hälfte einschränkt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Übergangsleistung. Sind die Voraussetzungen für die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfüllt, wird die Übergangsleistung sofort fällig und kommt zur Sofortleistung hinzu. Das gilt jedoch nicht, wenn der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Häufige Fragen
Wann wird die Übergangsleistung ausgezahlt?
Die vereinbarte Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich drei Monate ab dem Unfalltag ununterbrochen um mindestens 50 % aufgrund des Unfalles beeinträchtigt ist.
Kann die Übergangsleistung auch früher fällig werden?
Ja. Die Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird sofort fällig, sofern die Bedingungen für die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfüllt sind. Sie erhöht dann die Sofortleistung für Schwerverletzungen.
Gibt es Fälle, in denen die Erhöhung der Sofortleistung nicht greift?
Ja. Die Übergangsleistung erhöht die Sofortleistung für Schwerverletzungen nicht, wenn der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023