Ob Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen in der Unfallversicherung der GVO Versicherung erfasst sind, richtet sich nach der Klausel zum erweiterten Unfallbegriff, auf die dieser Punkt ausdrücklich verweist.
Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen
Für Meniskusschäden, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen entstehen, gilt die Klausel zum erweiterten Unfallbegriff.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Meniskusschaden durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder eine Eigenbewegung entsteht, ist hierfür die Regelung zum erweiterten Unfallbegriff maßgeblich. Dieser Punkt verweist für die weiteren Einzelheiten auf diese Klausel.
Häufige Fragen
Welche Regelung gilt für Meniskusschäden durch Kraftanstrengung oder Eigenbewegung?
Hierfür gilt die Klausel zum erweiterten Unfallbegriff.
Sind auch Eigenbewegungen bei Meniskusschäden erfasst?
Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen richten sich nach der Klausel zum erweiterten Unfallbegriff.
Wo finde ich die genauen Voraussetzungen für solche Meniskusschäden?
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Klausel zum erweiterten Unfallbegriff; im Übrigen hängt dies vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023