Wer bei der GVO Versicherung eine Unfallversicherung hat und während der Vertragslaufzeit erstmals selbstgenutztes Wohneigentum kauft oder baut, bekommt beitragsfrei eine höhere Sofortleistung bei Schwerverletzungen – gestaffelt von 30.000 Euro im ersten bis 6.000 Euro im fünften Jahr, sofern der Versicherer innerhalb von drei Monaten nach Erwerb oder Baubeginn in Textform informiert wird. Die Erhöhung gilt auch für den mitversicherten Partner und mithelfende Familienangehörige ersten Grades.
Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf eines Eigenheimes
Wenn Sie während der Gültigkeit des Vertrages erstmalig selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen, erhöhen wir beitragsfrei die versicherte Sofortleistung bei Schwerverletzungen.
Der Versicherungsschutz beginnt
- mit dem Erwerb des Eigenheimes oder
- wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten.
Die beitragsfreie Sofortleistung gilt nur unter der Voraussetzung, dass wir von Ihnen spätestens drei Monate nach Erwerb oder Baubeginn eine Nachricht in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) erhalten.
Die beitragsfreie Sofortleistung erhöht sich für Sie und Ihren über diesen Vertrag mitversicherten Lebens- oder Ehepartner sowie für beim Bau mithelfende Familienangehörige ersten Grades, sofern diese über diesen Vertrag versichert sind, jeweils um
- 30.000,- € im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 24.000,- € im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 18.000,- € im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 12.000,- € im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 6.000,- € im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Der Versicherungsschutz endet zum frühesten der folgenden Termine
- mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn
- mit Veräußerung des Eigenheimes
- mit Beendigung der Unfallversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Bauen oder kaufen Sie zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim, wird die Sofortleistung bei Schwerverletzungen ohne zusätzlichen Beitrag erhöht. Diese Erhöhung gilt für Sie, Ihren mitversicherten Partner und beim Bau mithelfende Familienangehörige ersten Grades und wird über fünf Jahre schrittweise geringer. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherer innerhalb von drei Monaten nach Erwerb oder Baubeginn in Textform informieren. Der zusätzliche Schutz endet spätestens nach fünf Jahren, bei Verkauf des Eigenheims oder mit Ende der Unfallversicherung.
Häufige Fragen
Muss ich für die höhere Sofortleistung beim Hausbau mehr zahlen?
Nein, die Erhöhung der versicherten Sofortleistung bei Schwerverletzungen erfolgt beitragsfrei.
Bis wann muss ich den Kauf oder Baubeginn melden?
Der Versicherer muss spätestens drei Monate nach Erwerb oder Baubeginn eine Nachricht in Textform erhalten, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Nur unter dieser Voraussetzung gilt die beitragsfreie Sofortleistung.
Für wen gilt die erhöhte Sofortleistung?
Sie gilt für Sie, Ihren über diesen Vertrag mitversicherten Lebens- oder Ehepartner sowie für beim Bau mithelfende Familienangehörige ersten Grades, sofern diese über diesen Vertrag versichert sind.
Wie hoch ist die zusätzliche Sofortleistung und wie lange gilt sie?
Sie beträgt 30.000 € im 1. Jahr, 24.000 € im 2. Jahr, 18.000 € im 3. Jahr, 12.000 € im 4. Jahr und 6.000 € im 5. Jahr ab Erwerb oder Baubeginn. Der Schutz endet zum frühesten dieser Termine: nach dem 5. Jahr, bei Veräußerung des Eigenheimes oder bei Beendigung der Unfallversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023