Wer als versicherte Person verunglückt und Angehörige mitreisen, findet bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung zum Thema Mehrkosten für mitreisende Angehörige einen Verweis auf die Klausel „Rücktransport“, die die maßgeblichen Regelungen dazu enthält.
Für Mehrkosten für mitreisende Angehörige gilt die Klausel „Rücktransport“.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt zu den Mehrkosten für mitreisende Angehörige enthält keine eigenständige Regelung. Stattdessen wird auf die Klausel „Rücktransport“ verwiesen, in der die entsprechenden Bestimmungen zu finden sind.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Regelungen zu Mehrkosten für mitreisende Angehörige?
Die maßgeblichen Bestimmungen sind in der Klausel „Rücktransport“ enthalten.
Enthält dieser Punkt eine eigene Regelung zu mitreisenden Angehörigen?
Nein, hier wird lediglich auf die Klausel „Rücktransport“ verwiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023