Beim Krankenhaustagegeld der GVO Versicherung in der Unfallversicherung stellt sich die Frage, ob auch gemischte Institute berücksichtigt werden – hierzu wird auf die Klausel zu ambulanten Rehamaßnahmen bei gemischten Instituten verwiesen, die die maßgeblichen Regelungen enthält.
Für das Krankenhaustagegeld bei gemischten Instituten gilt die Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt verweist für das Krankenhaustagegeld in gemischten Instituten auf eine gesonderte Klausel. Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Klausel zu den ambulanten Rehamaßnahmen bei gemischten Instituten zu finden.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Regelung zum Krankenhaustagegeld bei gemischten Instituten?
Die Regelung ergibt sich aus der Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“.
Gilt das Krankenhaustagegeld auch für gemischte Institute?
Für gemischte Institute wird auf die Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“ verwiesen, in der die maßgeblichen Regelungen enthalten sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023