Bei der GVO Versicherung in der Unfallversicherung gibt es für unfallbedingte ambulante Rehabilitationsmaßnahmen einen pauschalen Kostenzuschuss: Pro nachgewiesenem Behandlungstag wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Werden nach einem Unfall ambulant durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen notwendig, zahlt der Versicherer einen pauschalen Kostenzuschuss.
Dieser Zuschuss entspricht der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und wird für jeden nachgewiesenen Behandlungstag geleistet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall eine ambulante Reha machen, erhalten Sie einen pauschalen Zuschuss zu den Kosten. Dieser Zuschuss ist so hoch wie das Krankenhaustagegeld, das Sie vereinbart haben. Er wird für jeden Behandlungstag gezahlt, den Sie nachweisen können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für eine ambulante Reha nach einem Unfall?
Der Zuschuss entspricht dem vereinbarten Krankenhaustagegeld und wird pro nachgewiesenem Behandlungstag gezahlt.
Für welche Behandlungen gilt dieser Kostenzuschuss?
Er gilt für unfallbedingte, ambulant durchgeführte Rehabilitationsmaßnahmen.
Muss ich die Behandlungstage nachweisen?
Ja, der Zuschuss wird pro nachgewiesenem Behandlungstag gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023