Ob Verletzungen durch eigene Bewegungen oder Kraftanstrengungen in der Unfallversicherung der GVO Versicherung erfasst sind, richtet sich hier nicht nach einer eigenen Regelung, sondern nach der Klausel zum erweiterten Unfallbegriff, auf die dieser Punkt verweist.
Sämtliche Eigenbewegungen / Kraftanstrengungen
Für sämtliche Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen gilt die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt behandelt Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen. Für die genaue Regelung wird auf die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ verwiesen. Die Einzelheiten ergeben sich also aus dieser Klausel.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Regelung zu Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen?
Für sämtliche Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen wird auf die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ verwiesen.
Gibt es an dieser Stelle eine eigenständige Regelung zu Kraftanstrengungen?
Nein, hier erfolgt ein Verweis auf die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“, in der die Einzelheiten geregelt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023