Bei der Glasversicherung der GVO Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen: Es besteht kein Schutz für Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie für Schäden durch innere Unruhen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – und zwar jeweils ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Ereignisse leistet die Versicherung nicht. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob noch weitere Ursachen mitgewirkt haben – der Ausschluss gilt in diesen Fällen dennoch.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch innere Unruhen?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben?
Ja. Die genannten Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Sind Schäden durch radioaktive Substanzen oder Kernenergie abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022