In der Glasversicherung der GVO Versicherung sind vor allem fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitetes Glas abgedeckt, während Sachen wie Kunststoffplatten, Glaskeramik, Glasbausteine oder Lichtkuppeln nur gesondert versicherbar sind und optische Gläser, Photovoltaikanlagen oder Bildschirme grundsätzlich ausgeschlossen bleiben.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen:
- fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas.
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Gesondert versicherbar
Gesondert versicherbar sind die folgenden, fertig eingesetzten oder montierten Sachen:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff,
- Platten aus Glaskeramik,
- Glasbausteine und Profilbaugläser,
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff,
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen,
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel,
- Photovoltaikanlagen,
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind,
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (zum Beispiel Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
Was bedeutet das konkret?
Geschützt sind vor allem fest eingebaute Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitetes Glas, sofern sie im Versicherungsschein genannt sind. Bestimmte weitere Sachen wie Kunststoffplatten, Glaskeramik, Glasbausteine, Lichtkuppeln oder Sonnenkollektor-Scheiben lassen sich zusätzlich mitversichern. Nicht abgedeckt sind dagegen unter anderem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Handspiegel, Photovoltaikanlagen, bereits vorab beschädigte Sachen und Bildschirme elektronischer Geräte.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind in der Glasversicherung standardmäßig abgesichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Kann ich auch Kunststoffscheiben oder Lichtkuppeln mitversichern?
Ja, diese sind gesondert versicherbar. Dazu zählen fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen sowie sonstige im Versicherungsschein ausdrücklich benannte Sachen.
Sind Fernseher- oder Computerbildschirme über die Glasversicherung geschützt?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, wie Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays, sind nicht versichert.
Ist bereits beschädigtes Glas versichert?
Nein, Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, gehören zu den nicht versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022