Bei einem Glasschaden übernimmt die GVO Versicherung in der Glasversicherung vorrangig die Reparatur als Sachleistung: Sie beauftragt selbst die Entsorgung der zerstörten Scheiben sowie die Lieferung und den Einbau von Ersatz in gleicher Art und Güte. Besondere Aufwendungen wie Gerüste, Kräne oder das De- und Remontieren von Vergitterungen sind nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt. Alternativ kann eine Geldleistung erfolgen, und auch eine Notverglasung sowie die Anrechnung von Restwerten sind geregelt.
Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Sachleistung. Den Auftrag hierzu erteilt er selbst.
Sachleistung bedeutet: Auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers werden die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgt sowie in gleicher Art und Güte an den Schadensort geliefert und wieder eingesetzt.
Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die notwendig sind
- zum Erreichen des Schadenortes (zum Beispiel Gerüste, Kräne)
- im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen)
Diese Aufwendungen werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist, und zwar in vereinbarter Höhe. Sind solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig, erteilt der Versicherer den Auftrag hierzu in Absprache mit dem Versicherungsnehmer und in dessen Namen. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die entstehen
- bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (zum Beispiel Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen
- für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild
Hierzu erteilt der Versicherer keinen Auftrag.
Abweichende Entschädigungsleistung
Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, welcher dem oben beschriebenen Leistungsumfang der Sachleistung entspricht.
Darüber hinaus kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung/Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Kosten
Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
Die Kürzungen bei der Mehrwertsteuer gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadensfall lässt der Versicherer die beschädigte Glasscheibe grundsätzlich selbst reparieren: Er beauftragt die Entsorgung, Lieferung und den Einbau von gleichwertigem Ersatz. Zusatzkosten wie Gerüste, Kräne oder das Ab- und Anbauen von Gittern zahlt er nur, wenn das besonders vereinbart wurde. Statt der Reparatur ist mit Zustimmung auch eine Geldzahlung möglich; die Mehrwertsteuer wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt. Auch eine vorläufige Notverglasung kann in Auftrag gegeben werden, und vorhandene Restwerte werden angerechnet.
Häufige Fragen
Wie wird ein Glasschaden normalerweise reguliert?
Der Versicherer erbringt vorrangig eine Sachleistung. Er beauftragt selbst die Entsorgung der beschädigten Sachen sowie die Lieferung und den Einbau von Ersatz in gleicher Art und Güte.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Besondere Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes (etwa Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (etwa Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) sind grundsätzlich ausgenommen. Sie werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist, und dann in vereinbarter Höhe.
Kann ich statt der Reparatur auch Geld erhalten?
Ja. Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer kann der Versicherer den Geldbetrag ersetzen, der dem Leistungsumfang der Sachleistung entspricht. Zudem kann er in Geld leisten, wenn eine Ersatzbeschaffung durch ihn zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder soweit er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022