Bei der GVO Versicherung in der Glasversicherung erfolgt der Ersatz im Versicherungsfall als Geldleistung: Erstattet werden die Kosten für Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung an den Schadenort und Montage in ortsüblicher Höhe. Besondere Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne sind nur bei entsprechender Vereinbarung gedeckt, während Angleichungskosten, Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzug und Restwerte gesondert behandelt werden.
Entschädigung als Geldleistung
- Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
- Geldleistung bedeutet, dass folgende Aufwendungen in ortsüblicher Höhe ersetzt werden: die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage.
- Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes notwendig sind (zum Beispiel Gerüste oder Kräne) oder die im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe anfallen (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen), werden nur ersetzt, soweit dies vereinbart ist, und nur in vereinbarter Höhe.
- Keine Aufwendungen ersetzt der Versicherer für die Angleichung unbeschädigter Sachen (zum Beispiel Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das Gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung / Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Kosten
- Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
- Die Kürzungen, die für die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung oder tatsächlich nicht gezahlter Mehrwertsteuer gelten, gelten entsprechend auch für die versicherten Kosten.
Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall zahlt der Versicherer Geld statt einer Reparatur in Eigenregie. Erstattet werden die üblichen Kosten für Entsorgung, Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, Lieferung und Montage. Zusätzliche Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne gibt es nur, wenn sie vereinbart wurden. Nicht ersetzt werden Angleichungskosten an unbeschädigte Sachen sowie die Mehrwertsteuer, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder sie nicht tatsächlich gezahlt hat. Vorhandene Restwerte werden angerechnet.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei der Geldleistung?
Ersetzt werden in ortsüblicher Höhe die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage.
Werden Gerüste oder Kräne für den Austausch bezahlt?
Besondere Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes wie Gerüste oder Kräne sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe werden nur ersetzt, soweit dies vereinbart ist, und nur in vereinbarter Höhe.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ebenso wird sie nicht ersetzt, soweit der Versicherungsnehmer sie tatsächlich nicht gezahlt hat.
Kann eine Notverglasung beauftragt werden?
Ja, das vorläufige Verschließen von Öffnungen durch Notverglasungen oder Notverschalungen kann der Versicherungsnehmer in Auftrag geben und als notwendige versicherte Kosten geltend machen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022