Bei der Glasversicherung der GVO Versicherung passt sich der Versicherungsumfang jährlich an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an, wodurch sich auch die Prämie zum 1. Januar verändert. Grundlage sind die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten. Erhöht sich die Haftung samt Prämie, hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Kündigungsrecht in Textform.
Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Entsprechend verändert sich die Prämie.
Anpassung der Prämie
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres. Das gilt für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Haftung des Versicherers und der damit verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. In dieser Mitteilung ist der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz und die Prämie werden jedes Jahr an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst. Grundlage sind bestimmte Preisindizes des Statistischen Bundesamts, die je nach Gebäudeart unterschiedlich gemittelt werden. Ändert sich die Prämie durch eine erhöhte Haftung, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung in Textform kündigen. Der Versicherer muss diese Mitteilung mindestens einen Monat vorher zusenden und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Häufige Fragen
Wann ändert sich die Prämie in der Glasversicherung?
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode, entsprechend der Veränderung der Preisindizes für Verglasungsarbeiten.
Welche Indizes werden für die Anpassung herangezogen?
Maßgebend sind die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten für den Monat Mai. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für gemischt genutzte Gebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude, für Wohnungen sowie Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude. Der Prozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Haftung und die damit verbundene Prämienanpassung kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann muss der Versicherer über die Anpassung informieren?
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Prämienanpassung zugehen und ihn auf sein Kündigungsrecht hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022