Bei der Glasversicherung der GVO Versicherung gelten als Versicherungsort die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsschein genannt sind. Ist zusätzlich Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart, greift dieser Schutz ausschließlich innerhalb dieses festgelegten Versicherungsortes.
Als Versicherungsorte gelten die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Ist Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die im Versicherungsschein genannten Gebäude oder Räume. Wenn zusätzlich bewegliche Sachen mitversichert sind, gilt dieser Schutz ausschließlich innerhalb dieses festgelegten Versicherungsortes und nicht darüber hinaus.
Häufige Fragen
Was zählt als Versicherungsort?
Versicherungsorte sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Gilt der Schutz für bewegliche Sachen auch außerhalb des Versicherungsortes?
Nein. Ist Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Woran erkenne ich, welcher Ort versichert ist?
Der Versicherungsort ergibt sich aus der Bezeichnung der Gebäude oder Räume im Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022