Die Glasversicherung der GVO Versicherung entschädigt versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden – also durch Zerbrechen. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden an Oberflächen oder Kanten wie Schrammen und Muschelausbrüche sowie das Undichtwerden von Mehrscheiben-Isolierverglasungen. Auch Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Naturereignisse bleiben ausgeschlossen, sofern dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (zum Beispiel Schrammen, Muschelausbrüche),
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Nicht versichert sind zudem Schäden, die entstehen durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
- Sturm, Hagel,
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Diese zuletzt genannten Schäden sind ausgeschlossen, soweit für sie anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung leistet, wenn versicherte Sachen zerbrechen und dadurch zerstört oder beschädigt werden. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Schrammen und Muschelausbrüche sowie das Undichtwerden von Isolierverglasungen sind nicht abgedeckt. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Naturereignisse, sofern dafür bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Welche Schäden ersetzt die Glasversicherung?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden.
Sind Kratzer und Muschelausbrüche an Glas mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Schrammen und Muschelausbrüche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ist das Undichtwerden einer Isolierverglasung versichert?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen ist nicht versichert.
Was gilt bei Schäden durch Brand, Sturm oder Einbruchdiebstahl?
Schäden durch Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel oder Naturereignisse sind nicht versichert, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2022