In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind ärztliche Anordnungen zu befolgen – eine Operation ist für die versicherte Person jedoch nicht verpflichtend. Was das für Ihre Mitwirkungspflichten nach einem Unfall bedeutet, erfahren Sie hier im Überblick.
Für die Streichung der Operationspflicht gilt Folgendes:
- Die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen.
- Die versicherte Person ist jedoch nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen.
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall soll die versicherte Person den Anweisungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte folgen. Eine Ausnahme gilt für Operationen: Ein operativer Eingriff kann nicht verlangt werden, sondern bleibt eine freie Entscheidung der versicherten Person. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Muss ich ärztliche Anordnungen befolgen?
Ja, die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen.
Bin ich verpflichtet, mich operieren zu lassen?
Nein. Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für die Unfallversicherung der GVO Versicherung.
Gilt die Befreiung von der Operationspflicht nur für bestimmte Eingriffe?
Nach dem vorliegenden Inhalt besteht generell keine Verpflichtung, sich einer Operation zu unterziehen. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.