Die Unfallversicherung der GVO Versicherung sichert versicherte minderjährige Kinder ab, wenn Sie oder Ihr mitversicherter Ehe- oder Lebenspartner durch Unfall oder Krankheit versterben oder eine Invalidität von mindestens 50 % erleiden: Der Schutz bleibt dann beitragsfrei bestehen – für Kinder ebenso wie für den mitversicherten Partner.
1. Beitragsfreier Versicherungsschutz für minderjährige Kinder
Der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten minderjährigen Kinder bleibt beitragsfrei bestehen, falls Sie oder Ihr mitversicherter Ehe-/Lebenspartner während der Wirksamkeit des Vertrages:
- a) durch Unfall oder Krankheit versterben (nicht aber infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses) oder
- b) einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt (den Versicherungsschutz für Ihren eigenen Vertragsteil setzen wir auf Ihren Wunsch außer Kraft).
Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren. Er bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
2. Beitragsfreistellung für Ehegatten oder Lebensgefährten
Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen. Die Beitragsfreistellung für den Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Passiert Ihnen oder Ihrem mitversicherten Partner etwas Schwerwiegendes – Tod oder eine dauerhafte, schwere Beeinträchtigung –, dann müssen die mitversicherten Kinder ihren Unfallschutz nicht verlieren. Der Schutz läuft für sie ohne weitere Beitragszahlung weiter, und zwar mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Ist auch der Partner mitversichert, profitiert dieser ebenfalls von der Beitragsfreistellung.
Häufige Fragen
Wann bleibt der Schutz für die Kinder beitragsfrei bestehen?
Wenn Sie oder Ihr mitversicherter Ehe-/Lebenspartner während der Wirksamkeit des Vertrages durch Unfall oder Krankheit versterben oder einen Unfall mit einer Invalidität von mindestens 50 % erleiden.
Mit welchen Versicherungssummen gilt der beitragsfreie Schutz?
Es gelten die Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren.
Wie lange bleibt der beitragsfreie Schutz für die Kinder bestehen?
Bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Gilt die Beitragsfreistellung auch für den mitversicherten Partner?
Ja. Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen. Sie endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Gilt die Regelung auch bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen?
Nein. Ein Tod infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses ist von der Beitragsbefreiung ausgenommen.