Wer in der Unfallversicherung der GVO Versicherung arbeitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen und unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfreien Versicherungsschutz erhalten – die Beitragsbefreiung gilt dabei gleichzeitig für alle VIT-Privatsparten wie Privat-Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude.
- Wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos werden, setzen wir den Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
- Wir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen, wenn Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt dreijähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
- Sofern die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet war, werden wir von Zeit zu Zeit bei Ihnen anfragen, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert. Unterrichten Sie uns über das Ende der Arbeitslosigkeit bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt unserer Anfrage, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Anderenfalls wird erst mit Zugang Ihrer Mitteilung die Außerkraftsetzung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt. Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz nach Nr. 2. vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden, indem Sie bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung beantragen.
- Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als drei Jahre andauert.
- Bei gebündelten Verträgen gelten die Bestimmungen nach Ziffer 1 bis 4 gleichzeitig für 1 Jahr für folgende Versicherungen, für die bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge bezahlt wurden:
- Privat-Haftpflichtversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept.
- Hausratversicherung nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Glasversicherung.
- Wohngebäudeversicherung für das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept einschließlich einer etwa mitversicherten Glasversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie arbeitslos, können Sie Ihre Unfallversicherung auf Wunsch ruhen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Schutz während dieser Zeit sogar bestehen, ohne dass Sie Beiträge zahlen müssen. Diese Beitragsbefreiung kann sich auch auf andere abgeschlossene Sparten wie Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude erstrecken. Sobald die Arbeitslosigkeit endet, läuft der Vertrag wieder normal weiter – wichtig sind dabei die genannten Fristen für Ihre Rückmeldung.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen gelten für den beitragsfreien Versicherungsschutz?
Sie müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens drei Monaten die Beiträge zu Ihrer Unfallversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Schutz gilt mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen.
Wie lange gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz maximal?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt dreijähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Welche weiteren Versicherungen sind bei der Beitragsbefreiung eingeschlossen?
Bei gebündelten Verträgen gelten die Bestimmungen gleichzeitig für 1 Jahr für die Privat-Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung für das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem VIT / TOP-VIT-Konzept – jeweils einschließlich etwa mitversicherter Glas- bzw. Tierhalter-Haftpflichtversicherung, sofern hierfür seit mindestens drei Monaten Beiträge bezahlt wurden.
Was passiert, wenn die Außerkraftsetzung länger als drei Jahre dauert?
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als drei Jahre andauert.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2017.07