Stirbt der Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung der GVO Versicherung infolge eines Unfallereignisses, sichert eine besondere Regelung die mitversicherten Personen ab: Der Vertrag läuft für sie beitragsfrei weiter – und zwar bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag.
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Unfallereignisses nach den AUB 2012 GVO, wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt.
Für wen gilt die beitragsfreie Weiterführung:
- Für alle mitversicherten Personen, die durch die vorherigen Regelungen nicht erfasst sind.
Wie lange gilt die beitragsfreie Weiterführung:
- Bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall verstirbt, endet der Schutz für die weiteren versicherten Personen nicht sofort. Der Vertrag läuft für sie ohne weitere Beitragszahlung noch eine gewisse Zeit weiter, sodass sie zunächst abgesichert bleiben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Vertragsinhalt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall verstirbt?
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Unfallereignisses nach den AUB 2012 GVO, wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt.
Für welche Personen wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt?
Für alle mitversicherten Personen, die durch die vorherigen Regelungen nicht erfasst sind.
Wie lange läuft der Vertrag beitragsfrei weiter?
Bis zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres nach dem Todestag.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt bei einem Unfallereignis nach den AUB 2012 GVO.