Wie die GVO Versicherung in der Unfallversicherung den Grad der Invalidität neu feststellt, richtet sich nach klaren Fristen: Der Invaliditätsgrad kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden, die endgültige Bemessung erfolgt spätestens drei Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres spätestens nach fünf Jahren.
1. Erneute ärztliche Bemessung des Invaliditätsgrades
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens:
- drei Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch uns,
- drei Jahre nach dem Unfall, bei Beantragung durch Sie,
- fünf Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
2. Verlangen einer Neubemessung
Das Verlangen einer Neubemessung können:
- Sie bis vor Ablauf der Frist nach Nr. 1 oder
- wir anlässlich der Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Nr. 1 aussprechen.
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall lässt sich der Grad der bleibenden Beeinträchtigung nicht immer sofort abschließend beurteilen. Deshalb kann der Invaliditätsgrad jährlich erneut ärztlich überprüft werden. Für die endgültige Festlegung gelten feste Fristen, innerhalb derer sowohl Sie als auch der Versicherer eine erneute Bewertung anstoßen können. Für Kinder gilt eine längere Frist.
Häufige Fragen
Wie oft kann der Invaliditätsgrad neu bemessen werden?
Der Grad der Invalidität kann jährlich erneut ärztlich bemessen werden.
Bis wann erfolgt die endgültige Bemessung?
Die endgültige Bemessung erfolgt spätestens drei Jahre nach dem Unfall – sowohl bei Beantragung durch den Versicherer als auch bei Beantragung durch Sie.
Welche Frist gilt bei Kindern?
Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt die endgültige Bemessung spätestens fünf Jahre nach dem Unfall.
Wer kann eine Neubemessung verlangen?
Sie können eine Neubemessung bis vor Ablauf der Frist nach Nr. 1 verlangen, der Versicherer anlässlich der Erklärung über seine Leistungspflicht nach Nr. 1.