Die GVO Versicherung bietet in der Unfallversicherung eine Konditionsdifferenzdeckung, die bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn greift und Leistungslücken zu einer bestehenden Versicherung schließt – für maximal ein Jahr und unter klar geregelten Voraussetzungen.
Beginn der Konditionsdifferenzdeckung:
Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer besteht eine Konditionsdifferenzdeckung zu einer bestehenden Versicherung im Rahmen dieses Vertrages. Dies gilt auch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Bei Anträgen ohne Vorlagepflicht im Rahmen der Zeichnungs- und Vorlagerichtlinien beginnt die Deckung bereits ab Eingang des Antrages beim Versicherer.
Verhältnis zu anderweitig bestehenden Versicherungen:
Anderweitig bestehende Versicherungen für die über diesen Vertrag abgesicherten Risiken gehen dieser Versicherung voraus.
Soweit die zu erbringende Leistung aus diesem Vertrag weitergehender ist als der Versicherungsschutz des anderen Vertrages, besteht Versicherungsschutz über diesen Vertrag.
Dauer und Wegfall der Deckung:
- Die Konditionsdifferenzdeckung wird für maximal 1 Jahr geboten.
- Sie entfällt rückwirkend ab Beginn, falls der Hauptvertrag nicht zustande kommt.
- Sie entfällt rückwirkend ab Beginn, falls der Vertrag aufgrund nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie aufgehoben wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Konditionsdifferenzdeckung sorgt dafür, dass Sie schon vor dem eigentlichen Vertragsbeginn abgesichert sind, wenn der neue Vertrag bessere Leistungen bietet als eine bereits bestehende Versicherung. Die vorhandene Versicherung bleibt vorrangig; der neue Vertrag springt nur für den Teil ein, der weiter reicht. Diese Zwischenlösung gilt zeitlich begrenzt und nur, wenn der Hauptvertrag tatsächlich zustande kommt und die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wird.
Häufige Fragen
Ab wann besteht die Konditionsdifferenzdeckung?
Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer. Bei Anträgen ohne Vorlagepflicht im Rahmen der Zeichnungs- und Vorlagerichtlinien besteht sie bereits ab Eingang des Antrages beim Versicherer – auch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Was gilt, wenn bereits eine andere Versicherung besteht?
Anderweitig bestehende Versicherungen für die abgesicherten Risiken gehen diesem Vertrag voraus. Versicherungsschutz über diesen Vertrag besteht nur, soweit die Leistung aus diesem Vertrag weitergehender ist als der Schutz des anderen Vertrages.
Wie lange gilt die Konditionsdifferenzdeckung?
Sie wird für maximal 1 Jahr geboten.
Wann entfällt die Deckung rückwirkend?
Sie entfällt rückwirkend ab Beginn, falls der Hauptvertrag nicht zustande kommt oder aufgrund nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie aufgehoben wird.