In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sorgt die Innovationsklausel dafür, dass Sie automatisch von Verbesserungen profitieren: Ändern sich die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag, gelten die neuen Regelungen sofort auch für Ihren bestehenden Vertrag.
In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Innovationsklausel / Bedingungsverbesserungen:
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2012 GVO) oder die Besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe: Wenn die GVO Versicherung ihre Bedingungen für die Unfallversicherung so anpasst, dass es für Sie als Versicherungsnehmer nur Vorteile bringt und dafür kein zusätzlicher Beitrag verlangt wird, dann gelten diese besseren Bedingungen automatisch und sofort auch für Ihren laufenden Vertrag. Sie müssen dafür nichts unternehmen.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel in der Unfallversicherung?
Sie stellt sicher, dass Änderungen der zugrunde liegenden Bedingungen, die ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag erfolgen, mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für Bedingungsverbesserungen einen Mehrbeitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Welche Bedingungen sind von der Klausel betroffen?
Betroffen sind die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2012 GVO) sowie die Besonderen Bedingungen.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.