In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind die Regelungen zu Trunkenheit und Medikamenten in der Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ zu finden. Wer wissen möchte, was bei alkohol- oder medikamentenbedingten Zuständen gilt, findet hier den entscheidenden Hinweis auf die maßgebliche Klausel.
Trunkenheit / Medikamente:
Siehe Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“.
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Zur Behandlung von Trunkenheit und der Einnahme von Medikamenten verweist die Unfallversicherung auf die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“. Für die konkreten Regelungen in diesen Fällen ist also diese Klausel maßgeblich. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo sind Trunkenheit und Medikamente in der Unfallversicherung geregelt?
Diese Fälle werden in der Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ behandelt.
Welche Klausel ist bei Alkohol relevant?
Für Trunkenheit ist die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ maßgeblich.
Gilt der Verweis auch für Medikamente?
Ja, auch für Medikamente wird auf die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ verwiesen.
Welche Detailregelungen gelten genau?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab; entscheidend ist die Klausel „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“.