In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches als Unfallereignis – hier erfahren Sie, wie diese Fälle im Versicherungsschutz eingeordnet werden.
Als Unfallereignis gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches.
Was bedeutet das konkret?
Ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich wird im Rahmen der Unfallversicherung wie ein Unfallereignis behandelt. Das bedeutet, dass solche Fälle grundsätzlich vom Verständnis des Unfallbegriffs erfasst sind. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfallereignis?
Ja. In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt das Erleiden eines Sonnenbrandes auch als Unfallereignis.
Ist ein Sonnenstich ebenfalls abgedeckt?
Ja. Auch das Erleiden eines Sonnenstiches gilt als Unfallereignis.
Wie werden Sonnenbrand und Sonnenstich eingeordnet?
Beide Fälle werden als Unfallereignis behandelt. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.