In der Unfallversicherung TOP-VIT der GVO Versicherung erweitert der erweiterte Unfallbegriff den Schutz: Auch Verletzungen durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung – etwa Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln und Sehnen – gelten als Unfallereignis. Für Bandscheiben-Schädigungen bleibt es bei der bestehenden Regelung.
In Ergänzung zu den AUB 2012 GVO gilt als Unfallereignis auch, wenn durch Eigenbewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung folgende Verletzungen auftreten:
- a) Bauch- oder Unterleibsbrüche, sowie Knochenbrüche
- b) Verrenkungen von Gelenken,
- c) Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken,
- d) sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
Bei Schädigungen an Bandscheiben bleibt es jedoch bei der nach Ziffer 5.2.1 (AUB 2012 GVO) vorgesehenen Regelung.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein Ereignis von außen voraus. Mit dem erweiterten Unfallbegriff sind zusätzlich bestimmte Verletzungen abgedeckt, die durch eigene Bewegungen oder starke Anstrengung entstehen – etwa Knochenbrüche, verrenkte Gelenke oder gerissene Muskeln und Sehnen. Für Bandscheiben gilt weiterhin die bereits in den Bedingungen festgelegte Regelung.
Häufige Fragen
Was regelt der erweiterte Unfallbegriff?
Er erweitert die AUB 2012 GVO so, dass auch Verletzungen durch Eigenbewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfallereignis gelten.
Welche Verletzungen sind eingeschlossen?
Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie Knochenbrüche, Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken sowie sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Gilt der erweiterte Unfallbegriff auch für Bandscheiben?
Nein. Bei Schädigungen an Bandscheiben bleibt es bei der nach Ziffer 5.2.1 (AUB 2012 GVO) vorgesehenen Regelung.
Was zählt als Auslöser dieser Verletzungen?
Als Auslöser gelten Eigenbewegungen oder eine erhöhte Kraftanstrengung.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2017.07