In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gelten auch Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten als Unfallereignis, wenn die versicherte Person dadurch einen Gesundheitsschaden erleidet – ein wichtiger Baustein des Versicherungsschutzes.
Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet die versicherte Person durch eine Schutzimpfung gegen eine der versicherten Infektionskrankheiten einen gesundheitlichen Schaden, wird dies wie ein Unfallereignis behandelt. Damit ist auch ein solcher Impfschaden vom Versicherungsschutz erfasst.
Häufige Fragen
Gelten Schutzimpfungen als Unfallereignis?
Ja. Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten gelten als Unfallereignis, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
Welche Impfungen sind erfasst?
Erfasst sind Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionskrankheiten.
Ist ein Gesundheitsschaden durch eine Impfung mitversichert?
Ja. Erleidet die versicherte Person durch eine solche Schutzimpfung einen Gesundheitsschaden, gilt dies als Unfallereignis.
Welche Infektionskrankheiten sind versichert?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.