Wer während der Vertragslaufzeit der Unfallversicherung der GVO Versicherung erstmalig selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt oder baut, erhält beitragsfrei eine erhöhte Sofortleistung bei Schwerverletzungen – gestaffelt über fünf Jahre und auch für den mitversicherten Partner sowie mithelfende Familienangehörige ersten Grades.
Vorsorgeversicherung beim Bau oder Kauf eines Eigenheimes
3.1 Wenn Sie während der Gültigkeit des Vertrages selbstgenutztes Wohneigentum erstmalig erwerben oder bauen, erhöhen wir beitragsfrei die versicherte Sofortleistung bei Schwerverletzungen.
Der Versicherungsschutz beginnt:
- a) mit dem Erwerb des Eigenheimes oder,
- b) wenn das Eigenheim noch nicht bezugsfertig war, mit Beginn der Bauarbeiten.
Die beitragsfreie Sofortleistung gilt nur unter der Voraussetzung, dass wir von Ihnen spätestens drei Monate nach Erwerb/Baubeginn eine Nachricht in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) erhalten.
Die beitragsfreie Sofortleistung erhöht sich für Sie und Ihren über diesen Vertrag mitversicherten Lebens-/Ehepartner sowie für beim Bau mithelfende Familienangehörige ersten Grades, sofern Sie über diesen Vertrag versichert sind, jeweils um:
- 30.000,€ im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 24.000,€ im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 18.000,€ im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 12.000,€ im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
- 6.000,€ im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Der Versicherungsschutz endet zum frühesten der folgenden Termine:
- a) mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn
- b) mit Veräußerung des Eigenheimes
- c) mit Beendigung der Unfallversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Bauen oder kaufen Sie zum ersten Mal ein selbst genutztes Eigenheim, steigt Ihre versicherte Sofortleistung bei schweren Verletzungen automatisch und ohne Mehrbeitrag. Diese Erhöhung wirkt in den ersten Jahren am stärksten und wird von Jahr zu Jahr geringer. Wichtig ist, dass Sie den Erwerb oder Baubeginn zeitnah in Textform melden, damit der Schutz greift. Auch Ihr mitversicherter Partner und beim Bau helfende engste Familienangehörige können profitieren, wenn sie über diesen Vertrag versichert sind.
Häufige Fragen
Kostet mich die erhöhte Sofortleistung einen zusätzlichen Beitrag?
Nein. Beim erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum wird die versicherte Sofortleistung bei Schwerverletzungen beitragsfrei erhöht.
Muss ich den Kauf oder Baubeginn melden?
Ja. Die beitragsfreie Sofortleistung gilt nur, wenn wir spätestens drei Monate nach Erwerb/Baubeginn eine Nachricht in Textform erhalten, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wie hoch ist die zusätzliche Sofortleistung?
Sie erhöht sich gestaffelt: um 30.000,€ im 1. Jahr, 24.000,€ im 2. Jahr, 18.000,€ im 3. Jahr, 12.000,€ im 4. Jahr und 6.000,€ im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
Für wen gilt die erhöhte Sofortleistung?
Für Sie und Ihren über diesen Vertrag mitversicherten Lebens-/Ehepartner sowie für beim Bau mithelfende Familienangehörige ersten Grades, sofern sie über diesen Vertrag versichert sind.
Wann endet dieser zusätzliche Schutz?
Der Versicherungsschutz endet zum frühesten der folgenden Termine: mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn, mit Veräußerung des Eigenheimes oder mit Beendigung der Unfallversicherung.