Die Unfallversicherung der GVO Versicherung zahlt eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen: Bei schweren Unfallfolgen wie Querschnittslähmung, Amputationen, Schädel-Hirn-Verletzungen oder Polytrauma wird einmalig eine feste Versicherungssumme fällig – hier erfahren Sie, welche Verletzungen zählen und welche Fristen gelten.
Voraussetzung für die Leistung:
Die versicherte Person hat bei einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 AUB 2012 GVO sowie der Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ folgende schwere Verletzung erlitten:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder der ganzen Hand
- Schädel-Hirn-Verletzungen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung
- Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma
- Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm; Ober-/Unterschenkel) oder
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
- Fraktur eines langen Röhrenknochens,
- Fraktur des Beckens,
- Fraktur der Wirbelsäule.
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche
- Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen: Bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20
Das Vorliegen einer schweren Verletzung (Voraussetzung der Leistungspflicht nach Ziffer 1 AUB 2012 GVO) ist durch einen objektiven am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.
Die Leistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 10.000,€ einmal je Unfall gezahlt. Liegen mehrere schwere Verletzungen vor, ist die Leistung auf 10.000,€ begrenzt. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Erleidet die versicherte Person durch einen versicherten Unfall eine besonders schwere Verletzung, zahlt die Unfallversicherung schnell eine feste Sofortleistung. Damit soll finanzielle Hilfe zur Verfügung stehen, ohne den endgültigen Abschluss der Behandlung abzuwarten. Welche Verletzungen dazu zählen, ist im Vertrag konkret aufgeführt. Die schwere Verletzung muss ärztlich nachgewiesen werden, und für die Geltendmachung des Anspruchs gilt eine zeitliche Grenze.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei Schwerverletzungen?
Die Leistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 10.000,€ einmal je Unfall gezahlt. Liegen mehrere schwere Verletzungen vor, ist die Leistung auf 10.000,€ begrenzt.
Welche Verletzungen gelten als schwere Verletzung?
Dazu zählen unter anderem Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder der ganzen Hand, Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprellung oder Hirnblutung, schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche sowie Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen.
Wie muss die schwere Verletzung nachgewiesen werden?
Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen.
Welche Frist gilt für den Anspruch?
Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.
Nimmt die Versicherungssumme an Erhöhungen teil?
Nein. Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.