In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gelten für Prothesen und die Anschaffung eines Blindenhundes die Regelungen der Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen“. Hier erfahren Sie, wo diese Leistungen geregelt sind und worauf zu achten ist.
Für Prothesen und die Anschaffung eines Blindenhundes gilt folgendes:
- Siehe Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen“
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Die Regelungen zu Prothesen und zur Anschaffung eines Blindenhundes sind nicht an dieser Stelle im Detail beschrieben. Stattdessen wird auf die Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen“ verwiesen, in der die entsprechenden Bestimmungen zu finden sind. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo sind Prothesen und die Anschaffung eines Blindenhundes geregelt?
Die Regelungen dazu finden sich in der Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen“.
Gilt das für die Unfallversicherung der GVO Versicherung?
Ja, diese Angaben beziehen sich auf die Unfallversicherung der GVO Versicherung.
Welche Dokumentversion liegt zugrunde?
Es handelt sich um die Dokumentversion 2017.07.
Welche konkreten Beträge oder Grenzen gelten?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab, insbesondere von der Klausel „Behinderungsbedingte Mehraufwendungen“.