Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis 50.000 € übernommen – etwa für den behindertengerechten Umbau von PKW oder Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel, Umschulungen oder einen Blindenhund, sofern sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall aufgrund der Invalidität erforderlich sind.
Die folgenden, innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 50.000,€, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität von Ziffer 2.1 (AUB 2012 GVO) erforderlich sind:
- a) behindertengerechter Umbau des PKW der versicherten Person,
- b) behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung,
- c) Prothesen und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziff. 9.4 AUB 2012 noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können.
- d) Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen.
- e) Blindenhund
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Unfall zu einer bleibenden Beeinträchtigung, können dadurch zusätzliche Kosten entstehen – etwa um Auto oder Wohnung anzupassen, Hilfsmittel anzuschaffen oder eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen. Diese Leistung soll solche unfallbedingten Mehrkosten bis zu einer festgelegten Obergrenze auffangen, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum nach dem Unfall entstehen und direkt mit der Invalidität zusammenhängen. Diese Erläuterung dient nur der leichteren Orientierung; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen übernommen?
Die Kosten werden bis zur Höhe von 50.000,€ übernommen. Dieser Höchstbetrag nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Welche Kosten sind konkret abgedeckt?
Abgedeckt sind der behindertengerechte Umbau des PKW, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen sowie ein Blindenhund.
Innerhalb welchen Zeitraums müssen die Kosten entstehen?
Die Kosten müssen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehen und ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität von Ziffer 2.1 (AUB 2012 GVO) erforderlich sein.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Wird bei mehreren Verträgen mehrfach geleistet?
Nein. Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentversion: 2017.07