In der Unfallversicherung der GVO Versicherung erhalten Versicherte ein vereinbartes Krankenhaustagegeld, das für längstens fünf Jahre – gerechnet vom Unfalltag an – gezahlt wird. Erfahren Sie hier, welche Regelung für die Dauer der Leistung gilt.
In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt für das Krankenhaustagegeld folgende Regelung:
- Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für längstens fünf Jahre vom Unfalltag an gerechnet gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Rahmen der Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld vereinbart hat, kann diese Leistung nach einem Unfall in Anspruch nehmen. Die Auszahlung ist zeitlich begrenzt: Sie erfolgt maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei die Frist ab dem Tag des Unfalls zu zählen beginnt. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für längstens fünf Jahre gezahlt.
Ab wann wird die Fünfjahresfrist gerechnet?
Die Frist von fünf Jahren wird vom Unfalltag an gerechnet.
In welcher Höhe wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Gezahlt wird das jeweils vereinbarte Krankenhaustagegeld.
In welchem Vertrag gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Unfallversicherung der GVO Versicherung.
Dokumentversion: 2017.07