Ereignet sich in der Unfallversicherung der GVO Versicherung ein Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des dortigen Krankenhausaufenthaltes – erfahren Sie, welche Obergrenzen pro Tag und Dauer dabei gelten und was als Ausland zählt.
Krankenhaustagegeld bei Schäden im Ausland:
- Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
- Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der Versicherte keinen Wohnsitz hat.
- Pro Tag wird jedoch maximal ein Betrag von 100,€ erstattet, längstens für die Dauer von 21 Tagen.
Was bedeutet das konkret?
Wer während eines Auslandsaufenthaltes einen Unfall erleidet und dort im Krankenhaus behandelt wird, erhält für diese Zeit ein erhöhtes Krankenhaustagegeld. Diese Verdopplung ist jedoch sowohl in der Höhe pro Tag als auch in der Anzahl der Tage begrenzt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Angaben oben.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Krankenhaustagegeld, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet?
Das Krankenhaustagegeld verdoppelt sich für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
Was gilt als Ausland?
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der Versicherte keinen Wohnsitz hat.
Gibt es eine Höchstgrenze pro Tag?
Ja, pro Tag wird maximal ein Betrag von 100,€ erstattet.
Wie lange wird das erhöhte Krankenhaustagegeld gezahlt?
Die Erstattung erfolgt längstens für die Dauer von 21 Tagen.