Wenn eine versicherte Person nach einem Unfall die Versorgung ihrer Kinder oder den Haushalt nicht mehr bewältigen kann, organisiert die GVO Versicherung in der Unfallversicherung eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe und übernimmt zudem Nachhilfekosten für verletzte Kinder – bis 100 täglich und für sechs Monate.
1. Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe nach einem Unfall:
Ist die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht zu der ihr obliegenden Versorgung und Beaufsichtigung der in ihrem Haushalt lebenden Kinder in der Lage, organisieren wir eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe und erstatten die dafür entstehenden und nachgewiesenen Kosten.
2. Nachhilfeunterricht für versicherte Kinder:
Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht.
3. Umfang und Grenzen der Kostenübernahme:
- Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht ist auf insgesamt 100,- täglich begrenzt.
- Sie ist auf insgesamt 6 Monate nach dem Eintritt des Unfallereignisses begrenzt.
- Die Kosten werden zusätzlich zu einer Krankenhaustage- und Genesungsgeld-Leistung erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall kann es sein, dass jemand seine Kinder nicht mehr selbst versorgen oder den Haushalt nicht mehr führen kann. In diesem Fall kümmert sich der Versicherer um eine Betreuung oder Hilfe und trägt die nachgewiesenen Kosten. Fällt bei einem verletzten Kind der Schulunterricht aus, werden auch die Kosten für Nachhilfe erstattet. Diese Leistungen gelten in einem festgelegten täglichen Rahmen und für einen begrenzten Zeitraum und kommen zusätzlich zu anderen Leistungen hinzu.
Häufige Fragen
Wann wird eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe organisiert?
Wenn die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht in der Lage ist, die in ihrem Haushalt lebenden Kinder zu versorgen und zu beaufsichtigen, wird eine Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe organisiert und die nachgewiesenen Kosten werden erstattet.
Werden Kosten für Nachhilfe übernommen?
Ja. Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalles nicht am Schulunterricht teilnehmen, werden die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet.
Wie hoch ist die Kostenübernahme begrenzt?
Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht ist auf insgesamt 100,- täglich begrenzt.
Wie lange werden diese Kosten erstattet?
Die Leistung ist auf insgesamt 6 Monate nach dem Eintritt des Unfallereignisses begrenzt.
Werden diese Leistungen zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt?
Ja. Die Kosten werden zusätzlich zu einer Krankenhaustage- und Genesungsgeld-Leistung erstattet.