Die Unfallversicherung der GVO Versicherung zahlt im Rahmen von TOP-VIT ein Genesungsgeld zusätzlich zum Krankenhaustagegeld – für dieselbe Anzahl von Kalendertagen, mit klar geregelten Sätzen und sogar im Todesfall.
In Erweiterung der AUB 2012 GVO wird das Genesungsgeld zusätzlich für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die ein Krankenhaustagegeld geleistet wurde, und zwar:
- vom 101. Tag bis 500. Tag: 100 % des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Das Genesungsgeld wird auch im Todesfall gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wer wegen eines Unfalls im Krankenhaus behandelt wird und dafür Krankenhaustagegeld erhält, bekommt für dieselbe Anzahl an Tagen zusätzlich ein Genesungsgeld. Diese Zusatzleistung ergänzt die Bedingungen der Unfallversicherung und wird auch dann gezahlt, wenn der Versicherte verstirbt.
Häufige Fragen
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch ein Krankenhaustagegeld geleistet wurde.
In welchem Zeitraum und in welcher Höhe wird gezahlt?
Vom 101. Tag bis zum 500. Tag werden 100 % des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Wird das Genesungsgeld auch im Todesfall gezahlt?
Ja, das Genesungsgeld wird auch im Todesfall gezahlt.
Auf welcher Grundlage besteht der Anspruch auf Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld ist eine Erweiterung der AUB 2012 GVO und wird zusätzlich zum geleisteten Krankenhaustagegeld gezahlt.
Dokumentversion: 2017.07