Die Unfallversicherung der GVO Versicherung bietet eine Vorsorgeversicherung, wenn Sie heiraten oder Kinder geboren bzw. adoptiert werden: Ehegatte und Kinder sind für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei mitversichert – mit Leistungen für den Invaliditäts- und Todesfall sowie Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Hier erfahren Sie, welche Summen und Fristen gelten und wie der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung funktioniert.
1. Vorsorgeversicherung bei Eheschließung
Wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages heiraten und für Ihren Ehegatten weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine Private Unfallversicherung besteht, so ist Ihr Ehegatte für sechs Monate ab der Heirat beitragsfrei mitversichert mit:
- 100.000,– € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 10.000,– € für den Todesfall
- 20,– € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
sowie mit den beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages.
2. Einschluss des Ehegatten:
Wird Ihr Ehegatte innerhalb von drei Monaten ab Eheschließung in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
3. Vorsorgeversicherung für Kinder
Ihre während der Wirksamkeit des Vertrages geborenen Kinder sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert mit:
- 100.000,– € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
- 10.000,– € für den Todesfall
- 20,– € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
sowie mit den beitragsfreien Leistungen dieses Vertrages.
Wird das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen, gilt Folgendes:
- a) der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung,
- b) anstelle der vorgenannten Versicherungssummen werden ab dem Einschlusstermin die neuen Versicherungssummen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres beitragsfrei gewährt.
Während der Wirksamkeit des Vertrages von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren sind für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption neugeborenen Kindern gleichgestellt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Heirat, Geburt oder Adoption sind Angehörige zunächst automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. So besteht sofort ein vorläufiger Schutz, bevor der dauerhafte Einschluss geregelt wird. Erfolgt der Einschluss fristgerecht, entfällt zudem die Gesundheitsprüfung. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Summen und Fristen.
Häufige Fragen
Wie lange ist mein Ehegatte nach der Heirat beitragsfrei mitversichert?
Ihr Ehegatte ist für sechs Monate ab der Heirat beitragsfrei mitversichert, sofern für ihn weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine Private Unfallversicherung besteht.
Welche Leistungen umfasst die Vorsorgeversicherung?
Sie umfasst 100.000,– € für den Invaliditätsfall (ohne Progression), 10.000,– € für den Todesfall und 20,– € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld sowie die beitragsfreien Leistungen des Vertrages.
Wann entfällt die Gesundheitsprüfung beim Einschluss?
Der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, wenn der Ehegatte innerhalb von drei Monaten ab Eheschließung bzw. das Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres in den Vertrag eingeschlossen wird.
Wie lange sind neugeborene Kinder beitragsfrei mitversichert?
Während der Wirksamkeit des Vertrages geborene Kinder sind bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.
Gilt der Schutz auch für adoptierte Kinder?
Ja. Während der Wirksamkeit des Vertrages von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 14 Jahren sind für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption neugeborenen Kindern gleichgestellt.