In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind Wundinfektionen und Blutvergiftungen als Folge eines Unfallereignisses mitversichert – dazu zählen auch Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen sowie durch sonstige Unfallverletzungen. Erfahren Sie, welche Fristen dabei zu beachten sind.
Als Folge eines Unfallereignisses sind zudem mitversichert:
- Blutvergiftungen und Wundinfektionen,
- Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen, sofern uns das ursächliche Ereignis innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde,
- Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich bei einem Unfall verletzen und sich in der Folge eine Wundinfektion oder eine Blutvergiftung entwickelt, ist dies über die Unfallversicherung mit abgedeckt. Auch Infektionen, die durch kleinere oder größere Unfallverletzungen entstehen, gehören dazu. Bei nur geringfügigen Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen ist wichtig, das auslösende Ereignis zeitnah zu melden.
Häufige Fragen
Sind Wundinfektionen und Blutvergiftungen mitversichert?
Ja. Blutvergiftungen und Wundinfektionen sind als Folge eines Unfallereignisses mitversichert.
Welche Frist gilt bei geringfügigen Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen?
Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen sind mitversichert, sofern das ursächliche Ereignis innerhalb von vier Wochen angezeigt wurde.
Gilt der Schutz auch bei nicht geringfügigen Unfallverletzungen?
Ja. Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen sind ebenfalls mitversichert.
Muss die Infektion Folge eines Unfallereignisses sein?
Ja. Die genannten Blutvergiftungen, Wundinfektionen und Infektionen sind als Folge eines Unfallereignisses mitversichert.