In der Unfallversicherung der GVO Versicherung ist geregelt, wie das Krankenhaustagegeld auch in gemischten Instituten behandelt wird – maßgeblich ist dafür die Klausel zu ambulanten Rehamaßnahmen, die ebenfalls gemischte Institute umfasst.
Für das Krankenhaustagegeld auch in gemischten Instituten gilt folgender Verweis:
- Siehe Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung zum Krankenhaustagegeld in gemischten Instituten wird nicht eigenständig ausformuliert, sondern verweist auf die Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“. Für die maßgeblichen Einzelheiten ist daher diese Klausel heranzuziehen.
Häufige Fragen
Wo ist das Krankenhaustagegeld in gemischten Instituten geregelt?
Es wird auf die Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“ verwiesen.
Gilt die Regelung auch für gemischte Institute?
Ja, die in Bezug genommene Klausel schließt gemischte Institute ausdrücklich mit ein.
Welche Klausel ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die Klausel „Ambulante Rehamaßnahmen (auch gemischte Institute)“.