Wer eine Unfallversicherung der GVO Versicherung abgeschlossen hat, erhält bei unfallbedingten ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen einen pauschalen Kostenzuschuss – und zwar in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für jeden nachgewiesenen Behandlungstag.
Bei unfallbedingten ambulant durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes pro nachgewiesenem Behandlungstag gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Unfall eine ambulante Reha benötigen, unterstützt Sie die Versicherung mit einem festen Zuschuss. Die Höhe orientiert sich am vereinbarten Krankenhaustagegeld und wird für jeden Behandlungstag gezahlt, den Sie nachweisen können.
Häufige Fragen
Wann wird der Kostenzuschuss gezahlt?
Der Zuschuss wird bei unfallbedingten, ambulant durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.
Wie hoch ist der Kostenzuschuss?
Der Zuschuss entspricht der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
Für welchen Zeitraum wird gezahlt?
Die Zahlung erfolgt pro nachgewiesenem Behandlungstag.
Muss die Reha durch einen Unfall verursacht sein?
Ja, der Kostenzuschuss gilt für unfallbedingte ambulante Rehabilitationsmaßnahmen.