In der Unfallversicherung der GVO Versicherung gilt für Infektionen keine Mindestinvalidität – maßgeblich ist die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“, die den Umgang mit Infektionskrankheiten im Leistungsfall regelt.
Keine Mindestinvalidität für Infektionen:
Siehe Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Was bedeutet das konkret?
Für Infektionen wird in der Unfallversicherung keine Mindestinvalidität vorausgesetzt. Die maßgeblichen Einzelheiten sind in der Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“ geregelt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt bei Infektionen eine Mindestinvalidität?
Nein, für Infektionen gilt keine Mindestinvalidität.
Wo finde ich die Regelung zu Infektionen?
Die Regelung ergibt sich aus der Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
In welcher Sparte gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der GVO Versicherung.
Welche Klausel ist für Infektionen maßgeblich?
Maßgeblich ist die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.