Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung gelten für Infektionen infolge von Hautverletzungen durch Tiere die Regelungen der Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“ – hier erfahren Sie, worauf sich der Versicherungsschutz in diesem Fall bezieht.
Für Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere gilt in der Unfallversicherung der GVO Versicherung folgendes:
- Siehe Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es infolge einer Hautverletzung durch ein Tier zu einer Infektion kommt, richtet sich die Behandlung dieses Falls nach der Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“. Diese Klausel ist der maßgebliche Bezugspunkt für die entsprechende Regelung.
Häufige Fragen
Wie werden Infektionen nach Hautverletzungen durch Tiere behandelt?
Dafür gilt in der Unfallversicherung der GVO Versicherung die Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Wo finde ich die maßgebliche Regelung?
Die Regelung ergibt sich aus der Klausel „Ausbruch von Infektionskrankheiten“.
Gilt diese Regelung in der Unfallversicherung?
Ja, sie betrifft die Unfallversicherung der GVO Versicherung.
Dokumentversion: 2017.07