In der Unfallversicherung TOP-VIT der GVO Versicherung sind sämtliche Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen über die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ geregelt. Hier erfährst du, worauf sich der Versicherungsschutz in diesen Fällen stützt.
Für sämtliche Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen gilt:
- siehe Klausel „erweiterter Unfallbegriff“
Dokumentversion: 2017.07
Was bedeutet das konkret?
Für den Bereich sämtliche Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen verweist die Unfallversicherung auf die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“. Die Einzelheiten zu diesen Fällen findest du also dort geregelt.
Häufige Fragen
Wo sind Eigenbewegungen und Kraftanstrengungen geregelt?
Diese sind in der Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ geregelt.
Welche Klausel ist für sämtliche Eigenbewegungen maßgeblich?
Maßgeblich ist die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“.
Auf welche Dokumentversion bezieht sich diese Regelung?
Die Angaben beziehen sich auf die Dokumentversion 2017.07.