Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen sind in der Unfallversicherung der GVO Versicherung über die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“ geregelt. Erfahren Sie hier, welcher Hinweis für diese Fälle gilt.
Für Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen gilt in der Unfallversicherung Folgendes:
- siehe Klausel „erweiterter Unfallbegriff“
Was bedeutet das konkret?
Wenn es um Meniskusschäden geht, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen entstehen, verweist die Unfallversicherung auf die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“. Die Einzelheiten zu diesen Fällen finden Sie also in dieser Klausel.
Häufige Fragen
Wo sind Meniskusschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen geregelt?
Für diese Fälle gilt die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“.
In welcher Sparte findet sich diese Regelung?
Die Regelung gehört zur Unfallversicherung der GVO Versicherung.
Welche Klausel ist für die Details maßgeblich?
Maßgeblich ist die Klausel „erweiterter Unfallbegriff“. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.