In der Unfallversicherung TOP-VIT der GVO Versicherung sind Freizeitfahrten mit Gokarts eines Kartcenters auf In- oder Outdoorbahnen mitversichert – vorausgesetzt, die Fahrten haben reinen Freizeitcharakter und gehören nicht zum organisierten Kartsport.
Abweichend von Ziffer 5.1.5 AUB 2012 GVO gelten Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, auf In- oder Outdoorbahnen als mitversichert.
Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nur, soweit die Fahrten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Fahrten weisen reinen Freizeitcharakter auf.
- Die Fahrtveranstaltungen sind nicht von Sportverbänden organisiert.
- Die Fahrten gehören keiner Kartserie an.
- Die Fahrten sind nicht dem Kartsport zuzurechnen.
Was bedeutet das konkret?
Wer zum Vergnügen mit einem Gokart eines Kartcenters auf einer Indoor- oder Outdoorbahn fährt, steht dabei unter dem Schutz der Unfallversicherung. Sobald die Fahrten jedoch sportlichen Charakter haben – etwa im Rahmen von Verbänden, einer Kartserie oder als Kartsport organisiert sind – gilt dieser Einschluss nicht.
Häufige Fragen
Sind Freizeitfahrten mit einem Gokart mitversichert?
Ja. Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, gelten auf In- oder Outdoorbahnen als mitversichert – abweichend von Ziffer 5.1.5 AUB 2012 GVO.
Gilt der Schutz auch auf Indoor- und Outdoorbahnen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht für Freizeitfahrten sowohl auf Indoor- als auch auf Outdoorbahnen.
Welche Kartfahrten sind nicht mitversichert?
Nicht mitversichert sind Fahrten, die nicht rein dem Freizeitcharakter dienen, die von Sportverbänden organisiert werden, die einer Kartserie angehören oder die dem Kartsport zuzurechnen sind.
Muss das Gokart von einem Kartcenter stammen?
Der Einschluss bezieht sich auf Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden.
Dokumentversion: 2017.07