Für Teilnehmer der GVO Versicherung in der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz bei bestimmten Fahrveranstaltungen: Unfälle bei Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten sowie beim Sicherheitstraining sind mitversichert, sofern es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Für Fahrveranstaltungen von Stern-, Zuverlässigkeits-, Slalom- und Orientierungsfahrten gilt:
Unfälle bei Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt, sind mitversichert. Dazu zählen:
- Sternfahrten
- Zuverlässigkeitsfahrten
- Orientierungsfahrten
- Sicherheitstraining
Was bedeutet das konkret?
Wer an bestimmten Fahrveranstaltungen teilnimmt, bei denen es um das Einhalten einer bestimmten Durchschnittsgeschwindigkeit geht, ist auch bei einem Unfall im Rahmen dieser Veranstaltung abgesichert. Das gilt für Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten ebenso wie für ein Sicherheitstraining.
Häufige Fragen
Welche Fahrveranstaltungen sind mitversichert?
Mitversichert sind Unfälle bei Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten sowie beim Sicherheitstraining.
Unter welcher Voraussetzung besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.
Ist ein Sicherheitstraining ebenfalls abgedeckt?
Ja, Unfälle bei einem Sicherheitstraining sind mitversichert.
Sind auch Slalomfahrten erfasst?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Ausdrücklich genannt sind Unfälle bei Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.